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Bündnis Verfassungsreform


16.05.2024: Anhörung im Landtag

Am 16. Mai fand die Anhörung zum CDU-Entwurf für ein Ehrenamtsgesetz für Thüringen statt. AWO-Landesgeschäftsführerin Katja Glybowskaja war vor Ort und hat deutlich gemacht, wie ein Ehrenamtsgesetz ausgestaltet sein muss, das wirklich wirksam ist. Im Entwurf braucht Anpassungen und Änderungen, wir setzen dafür auf einen guten parlamentarischen Diskurs.


26.04.2024: Erfolg!

Unsere Anstrengungen haben Früchte getragen: Am 26. April wurde im Thüringer Landtag mehrheitlich die Aufnahme des Ehrenamts als Staatsziel in die Thüringer Verfassung beschlossen.

Aber: Nach der Verankerung ist vor der Umsetzung. Wir brauchen eine richtige Strategie für das Ehrenamt in Thüringen.


Für eine Verfassungsreform in Thüringen


Wir setzen uns gemeinsam mit weiteren Bündnispartner*innen für eine Verfassungsreform in Thüringen noch vor der Landtagswahl im September 2024 ein.

Insbesondere diese Themen hat das Bündnis im Fokus:

  • Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
  • Prinzip Nachhaltigkeit
  • Sicherung der Finanzausstattung der Kommunen
  • Schutz und Förderung des Ehrenamtes
  • Ausbau direkter Demokratie
  • Verbot der Altersdiskriminierung
  • Ausbau der Inklusion behinderter Menschen
  • Umfassende Umsetzung der Menschenrechtspakte in Thüringen
  • Stärkung des Europabezuges
  • Elektronische Verkündung von Gesetzen und Verordnungen

Besonders zentral für uns als starken Mitgliederverband, in dem sich über 5.000 Menschen freiwillig engagieren, ist die Forderung nach besseren Strukturen für das Ehrenamt.

Die AWO Thüringen hat gemeinsam mit den Partnerverbänden aus der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, dem DGB Hessen-Thüringen, dem Landesseniorenrat, dem VdK Hessen-Thüringen und der Thüringer Ehrenamtsstiftung ein Positionspapier zu diesem Thema erarbeitet. Sie finden es hier.

Das Papier wurde im März 2024 auf dem 10. Thüringer Sozialgipfel im Thüringer Landtag vorgestellt. AWO-Landesgeschäftsführerin und LIGA-Vorsitzende Katja Glybowskaja in ihrem Grußwort:

„Die Aufnahme des Ehrenamtes in unsere Landesverfassung wäre zum einen eine längst überfällige Wertschätzung für die Freiwilligen in Thüringen. Sie wäre zum anderen auch ein Commitment des Freistaates an diese Menschen, das sagt: Wir machen das Ehrenamt zur staatlichen Pflichtaufgabe für die Politik. Dabei sollte nicht die Regulierung, sondern die Legitimation der Rechte und Kompetenzen des Ehrenamtes im Fokus stehen. Die Ehrenamtlichen in Thüringen wünschen sich ganz klare Rahmenbedingungen, auf die sie sich berufen können. Auch die Etablierung eines bzw. einer Landesbeauftragten für Ehrenamt sollte begleitend dazu geprüft werden.„

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